Als Eigentümer eines Pflegeapartments erwerben Privatanleger Teileigentum einer großen Pflegeimmobilie. Ebenfalls wie bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird auch der Erwerb des eigenen Pflegeapartments grundbuchlich besichert.
Im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung ergeben sich für Anleger allerdings große Vorteile, die besonders im Kontakt zur Pflegeimmobilie sichtbar werden:
Langjährige Pachtverträge regeln neben dem Inflationsschutz für Anleger auch die Verteilung der Mieten von den einzelnen Bewohnern an die Eigentümer. Der Vorteil für Sie als Anleger ist hierbei, dass Sie in jedem Fall ihre monatlich vereinbarte Miete von dem Betreiber ausgezahlt bekommen – selbst wenn Ihr Apartment einmal leer stehen sollte oder es zu Mietausfällen auf Bewohnerseite kommt.
Auch die Abführung von Nebenkosten für die Verwaltung und Instandhaltung durch den Betreiber ist Bestandteil des Pachtvertrages. Hierdurch verringert sich sowohl der administrative als auch der monetäre Aufwand für Sie als Anleger um ein Vielfaches.
Am Ende erhalten Sie als Anleger und Eigentümer eines Pflegeapartments Ihre monatliche Miete. Monat für Monat. Ohne Mietausfälle und ohne jeglichen Aufwand auf Ihrer Seite. Aus diesem Grund werden Pflegeimmobilien auch vermehrt als Sorglos‒Immobilien bezeichnet.
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